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In Norwegen gehört das fiske (angeln) zum Volkssport, der von nahezu allen Norwegern ausgeübt
wird. Es gibt wohl keine andere Tätigkeit die sowohl entspannend als auch spannend zugleich ist. Norwegens Fjorde und Küstengewässer, aber auch die Binnenseen und Flüsse sind fischreich. Die
Möglichkeiten, jeden Tag selbstgefangenen Fisch auf den Tisch zu bringen, sind einfach ideal. Auch der ungeübte Angler fängt hier seinen Fisch. Für das Angeln in Fjorden und
Küstengewässern bedarf es keiner Erlaubnis.

Ferienhaus-Urlaub - die wohl empfehlenswerteste Form in Norwegen Urlaub zu verbringen. Familien, Angler, Wanderer und Naturliebhaber finden in
diesem wunderschönen Land ideale Voraussetzungen, Hobbys nachzugehen. Ein Ferienhaus in herrlicher Natur, am malerischen Fjord, am idyllischen See
oder in einsamer, grandioser Berglandschaft bietet wunderschöne Urlaubsmöglichkeiten.
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Ausfuhrbeschränkung von Fisch - was ist denn nun mit der "25kg-Regelungâ€?
<20.01.2005> Seit Jahren schwebt diese immer wieder angekündigte, im Frühjahr 2004 beschlossene und bis heute noch nicht umgesetzte Ausfuhrbeschränkung
im Raum. Letztmalig beschäftigten sich die Norweger am 20.12.2004 auf einer Zusammenkunft unter Vorsitz des norwegischen Fischereiministers Svein Ludvigsen mit dieser Thematik. Danach stand fest, dass es auf Grund des Widerstandes der norwegischen Zollbehörden im Moment keine Umsetzung geben wird.
Im Moment gibt es also nach wie vor kein Gesetz, was die "25kg-Regelung"bestimmt. Theoretisch ist es damit weiterhin möglich, größere Mengen auszuführen. Von norwegischer Seite kann nicht dagegen
vorgegangen werden. Sie sollten sich allerdings überlegen, was als sinnvolle Menge für den "persönlichen Bedarf"von Ihnen mit nach Hause genommen werden soll. Einerseits zeigen Sie damit Ihren Respekt den
norwegischen Gastgebern gegenüber, andererseits kann Ihnen der deutsche Zoll sehr wohl bei großen Mengen Ärger bereiten. Die deutschen Einfuhrbestimmungen erlauben nämlich nur die Einfuhr von Fisch zum
"persönlichen Bedarf", auch wenn es dafür keine genaue kg-Regelung gibt.
weiterführende Informationen finden Sie bei
Reiseanbieter und Camps:
Tipps:
Wer muss die staatliche Fischereiabgabe entrichten?
Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und auf Lachs, Meerforelle oder Seesaibling angeln möchten, sind gemäß Â§ 30 im norw. Gesetz über die Lachs- und Binnenfischerei u.a. zur Entrichtung einer
Fischereiabgabe (Jahresfischereischein) verpflichtet. Dies gilt für Wasserläufe mit einem Lachsbestand und innerhalb der für diese Arten festgelegten Fangzeiten. Wasserläufe gelten gemeinhin als lachsführend
bis zu einem Wasserfall, den Lachse nicht überwinden können, oder bis zu einer festgelegten Grenze. Für das Angeln auf Lachs, Meerforelle und Seesaiblinge im Meer ist nur dann eine Abgabe zu entrichten, wenn
feststehende Fischereigeräte (Lachsfanggerüst, Stellnetz oder sog. Hakennetz) benutzt werden. Die Abgabe für 2004 wurde auf NOK 180 festgesetzt.
Keine Fischereiabgabe für das Angeln auf andere Süßwasserfische. In Gewässern, in denen es keinen Bestand an Lachsen, Meerforellen oder Seesaiblingen gibt, muss für das Angeln auf Süßwasserfische oder
Krebse keine Abgabe entrichtet werden. Es ist jedoch weiterhin bei den jeweiligen Inhabern der Fischereirechte ein Angelschein zu erwerben oder eine Erlaubnis' zum Fischfang einzuholen. Zusätzlich zum
Jahresfischereischein muss bei dem Inhaber der Fischereirechte ein Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer erworben werden. Bei richtiger und vollständiger Angabe aller Personalien, mit Unterschrift und
Quittung von einer Bank oder der Post gilt der angeheftete Schein als Zahlungsbeweis. Das Benutzen von lebenden Fischen ais Köder ist gesetzlich untersagt. Angler müssen sich mit geltenden gesetzlichen
Bestimmungen und örtlich geltenden Fischereiregeln vertraut machen. Der Jahresfischereischein ist bei der Ausübung der Fischerei mitzuführen und auf Nachfrage vorzulegen. Geht der Schein verloren, muß die
Abgabe erneut entrichtet werden. Weitere Informationen über Fischereibestimmungen und Angelzeiten können vor Ort eingeholt werden.
Wo und wie ist die Fischereiabgabe zu entrichten?
Die Fischereiabgabe kann bei einem Postamt / Postfiliale in einem Supermarkt oder bei einer Bank eingezahlt werden.
<08.06.2004> Strafen für Angelsünder Die
norwegische Aufsichtsbehörde für Küstenfischerei, "Kystfiske-oppsynet", weist nach einem Zwischenfall noch einmal nachdrücklich auf ein Gesetz hin, welches das Angeln in oder an Fischaufzuchtsanlagen
verbietet. Kürzlich wurden deutsche Angler belangt, die beim Angeln den vorgeschriebenen Mindestabstand von 100 Metern zu einer solchen Anlage unterschritten hatten. Die Höhe des Bußgeldes liegt bei 8.000
norwegischen Kronen (knapp 1.000 €). Darüber hinaus wird das Angelgerät eingezogen. Das gültige Gesetz (§ 15 des Gesetzes für Fischaufzucht, Schalentiere etc.) beinhaltet folgende Regelungen:
- Wer in einem Gebiet angelt, in dem es Fischaufzuchtsanlagen gibt, muss einen Abstand von 100 Metern zu einer solchen Anlage einhalten.
- Der Mindestabstand zu diesen Anlagen (20 Meter) ist darüber hinaus generell einzuhalten - d.h., auch wer ohne Angel im Boot unterwegs
ist, muss 20 Metern entfernt bleiben.
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