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Gesang der Vögel, das üppige Blühen der Wiesen, die Stille der
Wälder und das Glitzern unserer Seen erleben. Dabei gilt es, behutsam mit der Natur umzugehen und Rücksicht gegenüber Mitmenschen und Tieren walten zu lassen.
Nicht stören - nicht zerstören, so lautet
die einfache Faustregel dieses Rechtes. Die einzelnen Bestimmungen werden nachfolgend erläutert.
Respektieren Sie den Hausfrieden In der Natur dürfen Sie wandern, Fahrrad fahren, reiten und Ski
fahren, wenn dadurch Saaten, Schonungen und dergleichen keinen Schaden nehmen. Sie dürfen jedoch nicht ohne Erlaubnis ein privates Hausgrundstück queren oder sich darauf aufhalten, denn dies gilt in Schweden als
Hausfriedensbruch. Unter einem Hausgrundstück ist der engere Bereich um ein Wohn- oder Ferienhaus zu verstehen, der nicht unbedingt eingezäunt sein muss. Hier haben die Besitzer den berechtigten Anspruch, nicht
gestört zu werden. Ist das Haus nicht vor Einblicken geschützt, muss es in besonders großem Abstand passiert werden. Und keinesfalls darf der Grundstückseigentümer in seinen Tätigkeiten behindert werden.
Von Reitern wird besondere Vorsicht verlangt, da das Flurschadenrisiko entsprechend hoch ist. Dies gilt vor allem für das Reiten in der Gruppe. Es ist verboten, auf gekennzeichneten Trimm-dich-Pfaden, Loipen,
Wanderwegen oder über weichen, empfindlichen Untergrund zu reiten. Auch durch Mountainbiking können Schäden verursacht werden, eine besondere Vorsicht ist daher auch hierbei geboten. Eingefriedetes Weideland darf
nur überquert werden, wenn dabei weder die Umzäunung beschädigt, noch das Vieh in irgendeiner Weise gestört wird. Vergessen Sie nie, die Gatter wieder zu schließen, damit die Tiere nicht entlaufen können.
Im Gelände sind Motorfahrzeuge verboten Verboten ist es, mit Auto, Wohnmobil, Motorrad, Moped oder anderen Motorfahrzeugen im Gelände zu fahren - das Allemansrätt schafft hier keine
Ausnahmeregelung. Auch Privatstraßen und -wege sind für motorgetriebene Fahrzeuge gesperrt. Ein solches Verbot ist durch Schilder mit Aufschriften wie "Förbud mot trafik med motordrivet fordon", "Enskild väg"
oder auf andere Weise gekennzeichnet. Das Parken am Straßenrand ist im allgemeinen erlaubt, solange dabei nicht gegen Verkehrsregeln verstoßen wird, Grundeigentümer gestört werden oder kein Schaden an Grund
und Boden entsteht. Parken Sie bitte so, dass Sie niemanden gefährden oder behindern.
Camping Dem Einzelnen ist es erlaubt, in Schwedens Natur ohne Einwilligung des Grundbesitzers eine Nacht zu
zelten, sofern sich der Standort nicht auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche oder in der Nähe eines Wohn- oder Ferienhauses befindet. Gruppen benötigen zum Lagern und Zelten in jedem Fall die Erlaubnis des
Grundeigentümers! Wollen Sie in Sichtweite eines Hauses zelten oder länger als eine Nacht an einem Standort bleiben, müssen Sie ebenfalls die Erlaubnis des Eigentümers einholen. Besondere Rücksichtnahme ist
beim Campen mit Wohnwagen oder Wohnmobil geboten. Am besten, Sie nutzen den hohen Komfort der naturnahen schwedischen Campingplätze - so vermeiden Sie Konflikte mit Grundeigentümern.
Lagerfeuer Lagerfeuer sind nur dann erlaubt, wenn keine
Flächen- oder Waldbrandgefahr besteht. Bei Trockenheit wird ein allgemeines Feuerverbot erlassen. In Naturreservaten und Nationalparks sind Lagerfeuer meist gänzlich verboten. Erkundigen Sie sich daher vor einem
Outdoor-Aufenthalt im nächstgelegenen Touristenbüro! Löschen Sie Ihr Feuer sorgfältig, bevor Sie Ihren Lagerplatz verlassen. Sollte sich Ihr Feuer ausbreiten, haften Sie allein für den entstehenden Schaden!
Machen Sie niemals Feuer auf Felsen oder Klippen. Die Hitze lässt diese bersten, und es entstehen nicht wiedergutzumachende Schäden. Lassen Sie keine Abfälle zurück. Sie dürfen in der Natur keinerlei Unrat
zurücklassen. Zudem bilden Glas, Dosen und Verschlüsse eine Gefahr für Mensch und Tier. Auch können Plastiktüten bei Tieren zu qualvollem Verenden führen, wenn sie mit der Nahrung aufgenommen werden. Nach dem
Zelten oder Picknick muss der Platz sauber hinterlassen werden. Und: Stellen Sie niemals Ihre Abfalltüte neben einen vollen Abfallbehälter.
Früchte der Natur Es ist verboten, Äste, Zweige, Laub,
Rinde, Eicheln, Nüsse oder Harz von lebenden Bäumen oder Sträuchern zu entnehmen, abzubrechen oder abzureißen. Selbstverständlich ist es erst recht verboten, lebende Bäume oder Sträucher zu fällen.
Erlaubt ist es hingegen, wilde Blumen und Beeren zu pflücken, Pilze zu sammeln und herabgefallene Zweige und Reisig aufzulesen. Bestimmte Pflanzen stehen jedoch unter Naturschutz, weil ihr Bestand gefährdet ist.
Solche Pflanzen dürfen unter keinen Umständen gepflückt werden! So sind beispielsweise in Schweden alle Orchideenarten geschützt. Informieren Sie sich bitte in den örtlichen Touristenbüros.
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