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Die Fischerei im Kanton Schwyz
Kaum ein anderer Kanton weist dermaßen viele verschiedene Fischereivorschriften auf wie der Kanton Schwyz mit seinen Fliessgewässern, dem
kantonsinternen natürlichen See, den künstlichen Stauhaltungen und den drei Konkordatsgewässern. Die Praxis zeigt indessen, dass man auch dieses Problem bewältigen kann. Reklamationen bezüglich der Kompliziertheit
unserer Fischereibestimmungen treffen nur selten ein, führte der Schwyzer Fischereiverwalter anlässlich des eidg. Fortbildungskurses für Fischereiaufseher in Einsiedeln aus.
Die Fischereigesetzgebung
Die Fischerei im Kanton Schwyz hat seit jeher einen nicht unbedeutenden Stellenwert eingenommen. Verschiedene Urkunden für private Fischerei- oder Feudalrechte reichen bis ins Mittelalter zurück. Sie wurden
mehrfach durch Gerichte bestätigt und bestehen großenteils heute noch. Auch wenn nicht mehr alle im gleichen Maß ausgeübt werden, so schränken sie die öffentliche Fischerei an gewissen Orten doch einschneidend ein.
Mit Beginn unseres Bundesstaats wurde die Fischerei im Kanton Schwyz einheitlich geregelt. Von Anfang an behielt sich der Kanton das Fischfangrecht auf den öffentlichen Gewässern vor und verordnete, dass
dieses Recht an Dritte durch Verabfolgung von Fischereipatenten verliehen werden könne. Um das ganze Spektrum der Fischerei abdecken zu können, genügte ein Erlass mit dreizehn Bestimmungen. Erstaunlich ist, dass ein
Patent für die Bachfischerei im Jahre 1889 schon 10.- Fr. kostete, ein Patent für alle Fischereigerätschaften 20.- Fr.
Im laufenden Jahrhundert wurde die Fischereigesetzgebung, sei es, um sie der
Bundesgesetzgebung anzupassen, oder sei es, weil zusätzliche Regelungen notwendig wurden (zum Beispiel durch die Schaffung der Stauhaltungen), wiederholt revidiert, insgesamt fünfmal.
Die nun geltende
kantonale Fischereigesetzgebung ist dreistufig aufgebaut mit Gesetz, Verordnung und Ausführungsbestimmungen.
Analog zu den jährlichen kantonalen Fischereivorschriften werden für den Sihlsee und den
Wägitalersee durch deren Pächter ebenfalls auf diese Seen zugeschnittene jährliche Bestimmungen erlassen, die durch den Regierungsrat genehmigungspflichtig sind.
Abgerundet wird dieser Gesetzgebungsschwall
schließlich durch die Bestimmungen für die Grenzgewässer Zürichsee, Zugersee und Vierwaldstättersee, die von den zuständigen interkantonalen Konkordatskommissionen beschlossen werden.
Wenn also ein
Schwyzerfischer in allen Gewässern des Kantons angeln gehen will, muss er zuerst ein wahres Studium der verschiedenen Vorschriften betreiben, um zur richtigen Zeit, am richtigen Ort, mit der richtigen Gerätschaft
seinem Hobby frönen zu können.
Fliessgewässer Die Fliessgewässer im Kanton Schwyz sind auf zwei größere Gewässersysteme ausgerichtet. Der nördliche Kantonsteil fließt in Richtung Zürichsee und
Sihl, der südliche - mit Ausnahme der Rigi-Aa - gegen den Vierwaldstättersee in die Reuss. Als die fischereilich bedeutendsten Fliessgewässer können genannt werden:
- Wägitaler-Aa
- das System der Sihl (Sihl, Waag, Minster)
- Alp
- Biber
- Muota
- Steiner-Aa
- Seewern
Eine zusätzliche Anzahl kleiner Bäche sind fischereilich als
Aufzuchts- oder als Fanggewässer interessant.
Seen Die drei größten Seen, nämlich der Zürichsee, der Zugersee und der Vierwaldstättersee sind Grenzgewässer und stehen daher nur teilweise auf
Kantonsgebiet. Mit einem Flächenanteil am Zürich- und Vierwaldstättersee von 1661 ha bzw. 1510 ha oder je 15% und am Zugersee von 1330 ha oder 25% hat der Kanton Schwyz das Recht, bei Entscheidungen mitzustimmen.
Der Lauerzersee mit 300 ha, entstanden durch den Bergsturz von Goldau, ist der einzige natürliche Binnensee.
Fischereilich von Bedeutung sind die beiden Stauhaltungen Sihlsee mit seinen 1097 ha und
Wägitalersee mit 415 ha. Sie passen sich gut in die Landschaft hinein.
Neben diesen Seen besitzt der Kanton an verschiedenen Orten noch kleinere natürliche oder künstliche Seen oder Becken, die aber nicht
ins Gewicht fallen.
Fischereisystem Wie bereits eingangs indirekt erwähnt, ist der Fischerei im Kanton Schwyz für die natürlichen Gewässer das Patentsystem zugrunde gelegt. Vorbehalten bleibt
selbstverständlich das Freiangelrecht. Bei der letzten Revision der Fischereiverordnung ist speziell darauf geachtet worden, gegenüber der bisherigen Regelung eine Öffnung herbeizuführen. So gibt es neu nur noch
insgesamt vier Patentarten, nämlich:
- Patent Ia (Seefischerpatent vom Ufer aus)
- Patent Ib (Seefischerpatent für alle Gerätschaften)
- Patent II (Bachfischerpatent)
- Patent III (Berufsfischerpatent)
Jugendlichen steht der Erwerb dieser Patente mit gewissen
Einschränkungen neu ab dem 10. Altersjahr offen.
In den erwähnten Patenten nicht inbegriffen ist die Fischerei in den Stauhaltungen Sihlsee und Wägitalersee. Diese beiden Gewässer werden durch den
Regierungsrat verpachtet. Die Pächter erhalten dabei das Recht, Fischereikarten abzugeben; sie sind aber auch verpflichtet, den See zu bewirtschaften und die Aufsicht zu übernehmen.
Die Patentstatistik zeigt
auf, dass im Kanton Schwyz im Durchschnitt der letzten 20 Jahre rund 900 See- und 700 Bachfischer, seien es kantonale oder ausserkantonale Bewerber, ein Patent lösten. Der Anteil der ausserkantonalen Fischer, welche
die dreifache Gebühr bezahlen müssen, beträgt etwa 20%.
Bei genauer Betrachtung der Statistik fällt auf, dass in den Jahren 1977 und 1995 ein markanter Rückgang der Patente verzeichnet werden musste. Dies
ist darauf zurückzuführen, dass auf diese Jahre hin die Patenttaxen angehoben wurden. Die Erfahrung zeigt, dass sich die Patentzahl danach allerdings wieder erholt. Ob schneller oder weniger rasch hängt stark davon
ab, wie die Fangergebnisse in den Gewässern ausfallen.
Die Berufsfischerei wird im Kanton Schwyz von 18 Berufsfischer ausgeübt. Davon entfallen neun auf den Zürich-/Obersee, vier auf den Zugersee und fünf
auf den Vierwaldstättersee. Die übrigen Gewässer sind den Sportfischern vorbehalten.
Fischereibewirtschaftung und -ausübung Die Fliessgewässer werden durch den Kanton, bzw. die Fischereiverwaltung
bewirtschaftet. Praktisch sämtliche Flüsse und Bäche sind reine Bachforellengewässer. Lediglich in der Seewern und Muota werden - sofern erhältlich - Äschen eingesetzt.
Die Einsatzstatistik der letzten zehn
Jahre zeigt auf, dass Fliessgewässer mit allen Altersklassen besetzt werden. Die Bachforellenbrut und die Vorsömmerlinge werden in spezifischen Aufzuchtgewässern eingesetzt. Mit den Sömmerlingen und Jährlingen
werden nach Abschluss der Bachfischerei (ab Oktober) die übrigen Fliessgewässer besetzt. Die Einsätze von mehrjährigen, massigen (24 cm) Bachforellen dienen vor allem dazu, Gewässer zu besetzen, deren Fischbestand
durch Beeinträchtigung dezimiert worden ist. Sporadisch werden sie auch während der Fangsaison in Flüssen eingesetzt, um den Patentinhabern vorübergehend zu einem Fangerlebnis zu verhelfen.
Fangerträge
Die Fangstatistik aus den letzten 15 Jahren verdeutlicht, dass der Ertrag in dieser Zeitspanne auf die Hälfte gesunken ist. Eine Aufwärtstendenz ist zwar vorhanden, ein Höchstresultat wie Anfang der 60er Jahre
kann indessen kaum mehr erwartet werden. Eine Einpendelung des Ertrags auf durchschnittlich 20000 Bachforellen müsste als Erfolg angesehen werden. Gewichtigster Beeinflussungsgrund dürfte die Verschlechterung
des Lebensraums und des Wasserhaushalts sein.
Probleme Auch wenn versucht wird, bei Verbauungen möglichst viele Revitalisierungsmaßnahmen einfließen zu lassen, so kann der ursprüngliche Zustand
nicht mehr erreicht werden. Von maßgebender Bedeutung ist auch, dass der Wasserhaushalt gegenüber den früheren Zeiten nicht mehr stimmt. Flüsse, die früher auch bei trockener Witterung noch eine ansehnliche Menge
Wasser führten, kommen heute als Folge der groß angelegten Meliorationen nur noch als Rinnsale. Verschiedenen Orts sind immer wieder Abfischungen notwendig, weil sonst die Fische eingehen würden.
Ein
weiteres Problem bieten die größeren Kraftwerke an der Sihl, der Muota und der Wägitaler-Aa. Bei den letzten Konzessionsverhandlungen konnte mit dem Etzelwerk für die Sihl ab Ausfluss aus dem Sihlsee eine
Dotierwassermenge vereinbart werden, ein Erfolg, der sicher erwähnenswert ist. Die Konzessionen an der Wägitaler-Aa und der Muota laufen erst im Jahr 2040 bzw. 2030 aus. Eine Verbesserung wird folglich erst auf
diesen Zeitpunkt hin möglich sein.
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