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Sportvisakte
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Um in den Binnengewässern in Holland angeln zu dürfen
brauchen Sie laut Gesetz meistens zwei offizielle Dokumente: den Fischereischein (Sportvisakte) , der von den Behörden ausgestellt wird, und einen Erlaubnisschein (Vergunning) , der von dem
jeweiligen Pächter des Gewässers, an dem Sie angeln möchten, ausgestellt wird.
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Was brauche ich...
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wenn ich angeln möchte in ...
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mit ...
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und ich bin ...
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junger als 15 Jahre
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älter als 15 Jahre
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einem öffentlichen Gewässer
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zugelassenen Ködern und nur einer Rute
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Kein Dokument
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Sportvisakte
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anderen Ködern und/oder zwei Ruten
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Sportvisakte und Vergunning
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einem privaten Gewässer
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zugelassenen Ködern und nur einer Rute
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Vergunning
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Sportvisakte und Vergunning
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anderen Ködern und/oder zwei Ruten
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Sportvisakte und Vergunning
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Sportvisakte (Fischereischein):
Das Basisdokument für den Angler, von den Behörden ausgestellt. Vergunning (Erlaubnisschein): Dokument, von dem jeweiligen Besitzer oder Pächter des Angelrechts ausgestellt. Zugelassenen Köder:
Brot, Kartoffel, Teig, Käse, Getreide und Samen; Würmer und Krabben; Insekten, Insektenlarven (z.B. Maden) und deren Imitationen, insofern sie nicht größer sind als 2,5cm Öffentliches Gewässer:
Gewässer, worauf die Berufsschiffahrt regelmäßig fährt.
Jungangler bis 15 Jahre brauchen keine Sportvisakte, wenn sie mit nur einer Rute und mit den von dem Ministerium zugelassenen Ködern angeln.
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Die Sportvisakte
ist das Basisdokument für den Angler. Die Sportvisakte ist gültig vom 1. Januar bis zum 31. Dezember eines Jahres. Sie kostet derzeit 9,50 € im Jahr. Die Sportvisakte ist erhältlich:
- im Internet
- bei den niederländischen Postämtern
- bei vielen niederländischen Angelsportvereinen, Angelsportgeschäften und Fremdenverkehrsämtern.
Haben Sie einmal einen Angelschein gekauft, dann können
Sie sich diesen fortan ohne zusätzliche Kosten direkt von der OVB ins Haus schicken lassen.
Beachten Sie die in den Niederlanden geltenden Verhaltensregeln. Diese finden Sie in dem Prospekt
"Was jeder Angler wissen soll", den Sie beim Kauf der Sportvisakte erhalten.
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Ungeachtet Ihres Alters brauchen Sie für das Gewässer,
an dem Sie angeln möchten, auch einen Erlaubnisschein (Vergunning) des Besitzers oder des Pächters des Angelrechts. In den meisten Fällen ist das ein Angelsportverein. Einen Erlaubnisschein können
Sie bei dem Angelsportverein oder in einem Angelsportgeschäft kaufen. Für Informationen wenden Sie sich an die Ortspolizei oder an das Rathaus. In dem Erlaubnisschein können Einschränkungen genannt
werden. So könnte es z.B in einer bestimmten Periode verboten sein, bestimmte Köder zu verwenden. Auch wäre es möglich, daß Sie verpflichtet sind, bestimmte Fischarten zurück- zusetzen. Im allgemeinen
werden auch immer die Mindestmaße erwähnt. Lesen Sie deshalb gut den Erlaubnisschein. Manchmal brauchen Sie auch noch einen Betretungsschein. Informieren Sie sich an Ort und Stelle, ob Sie einen
Betretungsschein brauchen oder wo sie ihn bekommen können.
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Für das Fischen mit drei Angeln und für alle übrigen
zugelassenen Berufsfanggeräte benötigen Sie eine Grote Visakte
und Sie müssen außerdem im Besitz einer schriftlichen Erlaubnis des Inhabers des Fischereirechtes sein, die für die von Ihnen ausgeübte Art der Fischerei gilt. Die Grote Visakte ist ausschließlich bei der OVB erhältlich und kostet 47,50 €.
Haben Sie eine Grote Visakte, brauchen Sie keine Sportvisakte mehr anzuschaffen.
Erlaubnisscheine fürs “Pöddern” und für “drei Angeln” werden übrigens nur für eine sehr beschränkte
Anzahl Gewässer ausgestellt. Informieren Sie sich bei dem örtlichen Angelsportverein oder bei dem Berufsfischer.
Ein
Pödder ist eine meistens mit einer kleinen Rute verbundene Angelschnur ohne Haken, womit dem Aal eine Anzahl Würmer präsentiert wird. Wenn Sie mit dem Pödder angeln wollen, so brauchen Sie außer der
Sportvisakte auch noch einen speziellen Pödderschein (Peurvergunning). Pödderscheine werden nur beschränkt ausgestellt.
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Zusammenfassung:
Sie brauchen keinen Erlaubnisschein,
wenn Sie mit nur einer Rute an den öffentlichen Gewässern angeln wollen, jedoch nur, wenn Sie ausschließlich mit den zugelassenen Ködern angeln. Wenn Sie älter als 15 Jahre sind, brauchen Sie aber immer die
Sportvisakte. Wenn Sie mit einem anderen Köder oder mit zwei Ruten angeln wollen, brauchen Sie, ungeachtet Ihres Alters, immer einen Erlaubnisschein und die Sportvisakte.
Für die folgenden, öffentlichen Gewässer brauchen Sie immer einen Erlaubnisschein:
- 01. Der Amstelsee und die damit in offener Verbindung stehenden Gewässer
- 02. Der Balgzandkanal
- 03. Der Seitenkanal des Balgzandkanaals zum dem Noordhollands Kanal bis zur Kammerschleuse
- 04. Die Van Ewijcksvaart
- 05. Der Waard- und Groetkanal
- 06. Der Alkmaardersee mit den daran gelegenen offenen Häfen und Buchten
- 07. Der Uitgeestersee
- 08. Der Oude Nie
- 09. Die Dusseldorpervaart
- 10. Das Slikkerdiep
- 11. Die Startingervaart
- 12. Die Schulpvaart gelegen im Groot-Limmerpolder
- 13. Die Rotte und die Bleiswijkse oder Rotteseen
- 14. Der Brielse See mit dem Scheepvaart- und Voedingskanal westlich der darin gelegenen Schleusen
- 15. Der Kanal von Voorne
- 16. Der Grevelingensee
- 17. Alle offenen Häfen und Buchten an den Gewässern, die unter den Ziffern 14, 15 und 16 genannt worden sind
- 18. Die Binnendijkse Maas, die Boezemvaart und der Strijense Hafen
- 19. Der Veerse See
- 20. Der Lauwerssee.
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