|
|
| |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Einschränkungen
|
|
|
|
Nachtangeln
Vom 1. Juni bis zum 31. August dürfen Sie
an den meisten Gewässern auch nachts angeln. Außerhalb dieser Periode ist das Angeln zwischen zwei Stunden nach Sonnenuntergang und einer Stunde vor Sonnenaufgang nicht erlaubt. Bestimmte Gewässer sind vom
Ministerium von diesem Verbot ausgenommen worden, so dass Sie dort ganzjährig nachts angeln dürfen. Nachtangeln ist nicht erlaubt am Ijsselmeer und in den daran gelegenen offenen Häfen, und an den gesperrten
Angelgewässern (siehe weiter unten).
Lesen Sie zu diesem Thema auch gut die dem Erlaubnisschein beiliegende Broschüre.
|
|
|
|
Sperrzeit Köder
In der Zeit vom 1. April bis zum
letzten Freitag im Monat Mai dürfen Sie nicht angeln mit:
- einem Wurm oder Wurmimitation;
- Schlachterzeugnissen;
- einem Köderfisch, einem Fischfetzen (ungeachtet der Größe);
- Kunstködern aller Art, mit Ausnahme der Kunstfliege, insofern sie nicht größer ist als 2,5 cm.
|
|
|
|
Schonzeiten
Für einige Fischarten besteht eine
Schonzeit. Fangen Sie einen derartigen Fisch in dieser Periode, so müssen Sie ihn sehr sorgfältig behandeln und ihn sofort lebend und unverletzt in das Gewässer, wo Sie ihn gefangen haben, zurücksetzen.
|
|
- Hecht 1. März bis 1. Juli
- Barbe, Döbel, Hasel 1. April bis 1. Juni
- Nase, Aland, Äsche, Bachforelle, Wandersaibling 1. Oktober bis 1. April
- Barsch, Zander 1. April bis zum letzten Freitag im Mai
- Meerforelle, Lachs Ganzjährig
|
|
| |
|
|
Geschützte Fischarten
In den Naturschutzgesetzen ist
eine Anzahl Fischarten aufgenommen worden, auf die Sie nicht angeln dürfen. Es handelt sich um die folgenden Arten:
Schneider (Alandblecke)
Bachneunauge
Schmerle
Bitterling
Ellritze
Schnäpel
Wels
Schlammpeitzger
Steinbeißer
Westgroppe
Flußneunauge
Stör.
Fangen Sie unverhofft einen derartigen Fisch, so müssen Sie ihn sofort wieder in das gleiche Gewässer zurücksetzen. Setzen
Sie einen Fisch, den Sie nicht kennen, immer zurück.
Mindestmaß
Fangen Sie einen Fisch, der kleiner ist als das Mindestmaß für diese Fischart, so müssen Sie ihn sofort wieder in das
gleiche Gewässer zurücksetzen. |
| |
|
|
|
Aal
|
28 cm
|
Nase
|
30 cm
|
|
Barsch
|
22 cm
|
Hecht
|
45 cm
|
|
Barbe
|
30 cm
|
Zander
|
42 cm
|
|
Butt
|
20 cm
|
Äsche
|
35 cm
|
|
Forelle*
|
25 cm
|
Aland
|
30 cm
|
|
Döbel
|
30 cm
|
Lachs
|
40 cm
|
|
Rotfeder
|
15 cm
|
Meerforelle
|
40 cm
|
|
Hasel
|
15 cm
|
Schleie
|
25 cm
|
|
*Wandersaibling, Bachsaibling, Bachforelle, Regenbogenforelle
Für Fische, die hier nicht erwähnt sind, gilt kein Mindestmaß.
|
|
| |
|
|
Entnahmeverbot
Der Graskarpfen soll wegen seiner
speziellen Aufgabe in einem Gewässer immer zurückgesetzt werden. Graskarpfen werden in ein Gewässer ausgesetzt, damit sie dieses Gewässer annähernd krautfrei halten. Das Aussetzen von Graskarpfen darf übrigens nur
geschehen mit ausdrücklicher Genehmigung des zuständigen Ministeriums.
Verbot lebender Köder
Es ist verboten, mit lebenden Fischen, Amphibien, Reptilien, Vögeln oder Säugetieren als Köder zu
angeln.
Sperrzeiten
Bestimmte Gewässer können vom Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Fischerei, aber auch von dem Fischereiberechtigten für eine bestimmte Periode für Angler
gesperrt werden. Eine Sperrzeit vom 1. April bis zum 1. Juni gilt für unterstehende Gewässer:
- Het Houtwiel, nördlich von Veenwouden
- De Rottighe Meente in der Gemeinde Weststellingwerf
- De Deelen, begrenzt von der Buitendijkse Hoofdvaart, dem Deelenweg, dem Hooivaartsweg, dem Tweede oder Nieuwe Deel, der Linie von Ost
nach West durch die Lange Warren entlang den Quergräben, dem Binnenkanaal, dem Hooivaartsweg, dem Kanal zwischen dem Schöpfwerk Dijksman und dem P.C. Otterweg und dem Stroomkanal.
- Die Gewässer im Ilperveld, begrenzt von dem Purmerlander Rijweg, dem Noordhollands Kanal, der Gemeindegrenze zwischen Ilperdam und
Landsmeer (Banscheiding) und der Bundesstraße Landsmeer-Den Ilp-Purmerland.
- Waterland, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von dem Noordhollands Kanal, der Purmerringvaart zwischen Ilpendam und Het Stinkevuil,
dem IJsselmeer, dem Buiten IJ und dem nördlichen Ringweg um Amsterdam zwischen der Schellingwouderbrücke und dem IJtunnel bei Nieuwendam, mit Ausnahme von der Kinkelsee, den in den Wohnsiedlungen gelegenen
Gewässern, insofern von der Straße her geangelt wird.
- Het Wormer- und Jisperveld, die Gewässer in dem Gebiet begrenzt von der Zaan, der Knollendammervaart, dem Noordhollands Kanal, der
Noordelijke Ringvaart, dem Wijde Wormer, dem Verbindungskanal zwischen den zwei letztgenannten Gewässern, dem Braak und dem Poel;
- De Oude Zederik, gelegen zwischen Ameide und Meerkerk;
- De Hoge Boezem von dem Nederwaard. Für Teile der Nieuwkoopse Plassen gilt eine Schonzeit vom 15. März bis zum 29. April. In diesem
Gebiet gibt es jedoch einige Gewässer, für die die Schonzeit bis zum 31. Mai laüft. Bitte, informieren Sie sich an Ort und Stelle.
Für die Geul (einschließlich ihrer Seitenbäche) oberhalb der Grenze
zwischen den Gemeinden Valkenburg und Meerssen, und für die Voer und die Noorbeek gilt eine Sperrzeit vom 1. Oktober bis zum 31. März. Außerhalb der Sperrzeit dürfen Sie mit nur einer Rute angeln, und dürfen Sie
auch keine Würmer oder Wurmimitationen als Köder verwenden. An den letzten drei Gewässern dürfen Sie in den Monaten Juni, Juli und August auch nachts angeln.
|
|