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Danach können ab Mai 2004 Charterboote bis <15 m Länge und mit
bis zu 12 Personen an Bord, deren Höchstgeschwindigkeit auf 12 km/h begrenzt ist, mit der "Charterbescheinigung" in ausgewählten Gewässern gefahren werden. Voraussetzung für die Charterbescheinigung, die
vom Charterunternehmen ausgegeben wird, ist die erfolgreiche Teilnahme an einer mindestens dreistündigen praktischen und theoretischen Einweisung durch das Charterunternehmen.
Mit der Charterbescheinigung können in Zukunft folgende Gewässer befahren werden:
- Peene von Malchin (km 2,50) bis Demmin (km 34,9) - die Peene von Demmin bis zur Mündung in den Peenestrom, bisher nur für Inhaber des
Sportbootführerscheins Binnen zugänglich, darf jetzt auch von Skippern befahren werden, die ausschließlich im Besitz des Sportbootführerscheins See sind, den sie auf dem Peenestrom ohnehin brauchen.
- Müritz-Elde Wasserstraße von Schleuse Dömitz ( km 0,95 ) bis Buchholz ( km 180,0 ) einschließlich Stör-Wasserstraße von der Einmündung
in die Müritz-Elde-Wasserstraße bis einschließlich HohenViecheln ( Schweriner See ). Für den Schweriner See und bestimmte Seestrecken der MEW ( Plauer See bis Lenz, von Lenz bis Klink und die Müritz von Klink
bis Hafendorf Claassee ) gelten weitere Beschränkungen wie: Durchfahrt nur in der bezeichneten Fahrrinne, Fahrverbot ab Windstärke 4 Bf, Rettungswestenpflicht für alle Personen an Bord usw..
- Müritz-Havel-Wasserstraße von km 0,0 bis km 31,8 mit Haupt- und Nebenstrecken
- Obere Havel-Wasserstraße von Schleuse Zehdenick ( km 15,9 ) bis Hafen Neustrelitz ( km 94,4 ) mit den zu diesem Abschnitt gehörenden
Haupt- und Nebengewässer. Probeweise ( zunächst begrenzt bis 30. April 2007 ) kann die Obere Havel-Wasserstraße über die Schleuse Zehdenick hinaus bis zur Schleuse Liebenwalde ( km 43,95 ) befahren werden.
- Dahme-Wasserstraße von Schleuse Neue Mühle ( km 10,3 ) bis Prieros ( km 26,04 ) einschließlich Storkower Gewässer bis zum
Scharmützelsee und Teupitzer Gewässer bis zum Teupitzer See.
- Neuhauser Speisekanal von der Spree-Oder-Wasserstraße ( km 0,0 ) bis zum Wergensee ( km 3,4 )
- Drahendorfer Spree vom Wergensee bis Wehr Drahendorf
- Saar von Saarbrücken ( km 87,6 ) bis zur deutsch-französischen Grenze.
Mit der Charterbescheinigung können jetzt die mecklenburgischen und
brandenburgischen Gewässer zwischen Dömitz und Liebenwalde befahren werden.
Probeweise wurden zusätzlich folgende Gewässer, zunächst begrenzt bis zum 30. April 2007, für das Befahren mit der
Charterbescheinigung freigegeben:
- Finowkanal von Schleuse Liepe ( km 89,3 ) bis Zerpenschleuse ( km 57,37 )
- Werbelliner Gewässer von km 4,0 bis km 19,8
- Rüdersdorfer Gewässer von km 0,0 bis Schleuse Woltersdorf ( km 3,78 ) einschließlich Löcknitz
- Gosener Kanal gesamte Strecke
- Seddinsee gesamte Strecke
- Saale von Schleuse Trotha ( km 89,2 ) bis Schleuse Rischmühle ( km 115,22 )
- Lahn von Dehrn 8 km 70,0 ) bis Hafen Lahnstein ( km 137,07 )
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