|
PETA diskriminiert Angler - 1,5 Millionen Angler in Deutschland
Verband Deutscher Sportfischer (VDSF) leitet gerichtliche Schritte gegen PETA ein
Die Tierschutzorganisation PETA (People for the Ethical Treatment of Animals) behauptet in einer über die
Nachrichtenagentur Associated Press verbreiteten Mitteilung, Angeln verstärke nach Ansicht der Tierschutzorganisation PETA die Empfindungslosigkeit und die Ignoranz gegenüber dem Leben und trage damit erheblich zur
Verrohung der Gesellschaft bei. So könne der Grundstein gelegt werden, dass sich junge Menschen zu Gewalttätern entwickelten.
Der VDSF mit seinen rund 700.000 Mitgliedern in Deutschland hat jetzt juristische
Schritte gegen diese haltlosen Behauptungen der bekanntermaßen extremen Tierschützer mit Sitz in Stuttgart eingeleitet.
Träfen die Behauptungen von PETA zu, so müssten die deutschen Angler in ihrer großen
Mehrheit bisher erheblich zur Verrohung der Gesellschaft beigetragen haben. Unserer Anglerjugend zu unterstellen, sie könnten sich wegen ihrer Leidenschaft für das Angeln zu "Gewalttätern" entwickeln,
bedeutet eine Diffamierung der Jugendarbeit unseres gesetzlich anerkannten Naturschutzverbandes. Diese ehrenamtliche Tätigkeit bewirkt genau das Gegenteil: Weg von der Straße, weg von den Verlockungen, die sie u. a.
zu Gewalttätern machen könnte!
Unsere 7.000 Mitgliedsvereine mit ihren ebenso vielen Jugendleitern werden von PETA diskriminiert. Die Behauptungen der PETA verletzen jeden einzelnen Sportfischer in seiner
Ehre sowie auch das allgemeine und besondere Persönlichkeitsrecht. Die Behauptungen der PETA, so heißt es in dem Schreiben des VDSF-Anwalts an die Tierschutzorganisation, "setzen jeden einzelnen Sportfischer
sowie unseren Mandanten in der öffentlichen Meinung herab. Sie gefährden in erheblichem Maße die Arbeit der einzelnen Landesverbände sowie der lokalen Sportfischer- und Anglervereine." Das besondere Anliegen
des VDSF und seiner Mitglieder, so der Anwalt weiter, sei eine lebensfähige Natur für Mensch, Tier und Pflanzen zu erhalten, zu pflegen und wieder herzustellen. Ferner sei es gerade Ziel der Sportfischerei, ein
waidgerechtes Angeln zu verbreiten und zu verbessern, dies insbesondere im Sinne einer ausgewogenen Nutzung der Fischbestände. Durch die Äußerungen der PETA werde jedem Angler Gewaltbereit- schaft unterstellt. Jeder
Angler sei bereit, zum Zwecke der Durchsetzung seiner Interessen gesetzliche Regeln zu brechen und strafbare Handlungen zu deren Durchsetzung zu billigen. Die PETA wurde gegen Strafandrohung durch den Anwalt des
Verbandes Deutscher Sportfischer zur Unterschrift einer Unterlassungserklärung aufgefordert.
Verband Deutscher Sportfischer e.V. V.i.S.d.P. Wolfgang Düver - Referent für Öffentlichkeitsarbeit -
|
Viele Zeitungen und Zeitschriften nahmen sich
dieses Themas an, leider war die Berichterstattung aufgrund der militanten Schreibweise der PETA Pressemitteilung bei einigen eher für unterbelichtete Leser bestimmten Zeitungen nicht sehr
vorteilhaft für uns Angler. Und der VDSF hat statt einer vorbeugenden Pressearbeit auch nichts anderes in Peto, als die juristische Keule rauszuholen. Aber solange dieser Verband immer noch der
Meinung ist, das der Begriff Sportfischer in die heutige Landschaft passt, können wir wohl auch nicht allzu viel erwarten.
|
Ergänzung vom 14.02.2002
VDSF gegen PETA am 27. März in Stuttgart - Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart
Die Tierschutzvereinigung Peoples ethical Treatment of Animals (PETA), die u. a. behauptet hat, dass Angeln zur
Verrohung der Gesellschaft beitrage und bei Kindern dadurch der Grundstein gelegt werden könne, später einmal gewalttätig und kriminell zu werden, muss noch einmal vor den Kadi.
Gegen diese und andere abstruse Behauptungen hatte der VDSF geklagt und vor dem Landgericht Stuttgart in der
Verhandlung am 15.11.2001 verloren. Insbesondere hatte unser Verband in seiner Argumentation ins Feld geführt, dass durch Behauptungen dieser extremen Tierschützer die ehrenamtlichen Jugendleiter in unserem Verband
diskriminiert würden. Die weit über 7000 Jugendleiter des VDSF widmen sich in ihrer Freizeit in aufopferungsvoller
Weise und ehrenamtlich der Betreuung und Heranführung von Jugendlichen an die Natur. Sie helfen mit, die Jugendlichen von der Straße zu holen oder erst gar nicht in das entsprechende Milieu abgleiten zu lassen.
Das Landgericht hat die Behauptungen der PETA unter das Recht der freien Meinungsäußerung eingestuft,
vergleichbar mit dem Satz "Soldaten sind Mörder". Dies, so der damalige Richter, habe die Bundeswehr ebenfalls ertragen müssen.
Der VDSF wird sich dies nicht gefallen lassen. Es wird jedes Rechtsmittel ausschöpfen, um hier ein gerechteres Urteil zu bekommen.
PETA hat ihre Vertretung vor Gericht inzwischen auf eine amerikanische Anwaltssozietät, die u. a. in mehreren
amerikanischen Städten Büros und in München unterhalten, übertragen. Die Verhandlung in Stuttgart ist öffentlich.
Ergänzung vom 28.03.2002
VDSF unterliegt erneut vor Gericht
Oberlandesgericht gibt PETA in der Berufungsverhandlung endgültig recht
Der VDSF hat auch die Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart am 27.3.02 verloren.
Die Argumentation des Oberlandesgerichts war im wesentlichen die gleiche wie im vorangegangenen Urteil des
Landgerichts Stuttgart. Die Behauptungen der PETA, dass Angeln u. a. zur Verrohung der Gesellschaft beitrage und
Jugendliche durch das Angeln zu Kriminellen werden könnten, sind durch das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland geschützt. Sie gehören zur freien Meinungsäußerung.
Die Chance war gering, ein besseres Urteil zu bekommen, aber dennoch wollte der VDSF versuchen. Inwieweit hier sinnlos Mitgliedsbeiträge versenkt wurden – diese Überlegung überlassen wir jeden selber.
Das Urteil wird am 17. April 2002 im selben Gerichtssaal verkündet.
So, haben wir es nun also amtlich, dass Angler Mörder sind. Ganz ehrlich interessiert es mich aber nur peripher, was
ein veganer Spinner von meinem Hobby hält. Interessant aber zu wissen, dass vegane Lebensweise Eltern zu Mördern ihrer Kinder werden lässt.
|