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    Raubfische anfüttern ?

    Raubfische anfüttern geht das überhaupt?

    Die Antwort ist ganz einfach - Jein. Alles klar? Nun, ich will niemand auf die Folter spannen. Folgendes: Ein direktes anfüttern von Raubfischen, so wie bei den diversen im Markt erhältlichen Friedfischfuttern, ist natürlich nicht möglich. Wie auch, wenn man sich mal die Bestandteile der Futter- mischungen ansieht.

    Brotmehl, Spekulatius, Hanf usw. - da müsste der Hecht ja Vegetarierer sein. Ist er aber nicht und von daher können Sie davon allein keinen Hecht aus dem Kraut locken.
    Was aber sehr wohl funktioniert, ist der indirekte Effekt des Anfütterns. Nach dem Anfüttern mit einer schnell und preiswert gefertigten Mischung aus Brotmehl und den entsprechend gewünschten Zusätzen werden sich bald die Weißfische am Futterplatz tummeln. Und wenn diese am Platz sind, dann ist der Räuber sicherlich nicht weit.
    Wichtig beim indirekten Anfüttern auf Raubfische ist die Wahl des Anfütterplatzes. Die Futterstelle einfach am Ufer oder weitab von potentiellen Unterständen können Sie sich sparen. Der Räuber wird immer in seinem Revier bleiben. Suchen Sie einfach verdächtige Stellen am Schilf, Totholzunterstände etc. und füttern Sie entsprechend in der Nähe an. Auf die dann ansteigende Anzahl von kleinen oder größeren Weißfischen wird der Räuber bestimmt reagieren ...

    Als zusätzlichen Reiz können Sie in das Futter Fischmehl und Blutmehl (siehe unten) einmischen. Dieser zusätzliche Reiz wird die Räuber auf ihre Spur bringen. Auch das Untermischen von kleingeschnittenen Fischen ist einen Versuch wert.

    Und noch ein Tipp: Wenn Sie eine Stelle so angefüttert haben, stippen Sie als erstes einige Köderfische. Nach dem waidgerechten töten befestigen Sie diese an einem Köderfischsystem und zupfen diese immer wieder durch das angefütterte Gebiet oder bieten diese an einer “Hechtpose” an. Ein Räuber wird sich bei einem solchen Überangebot immer für die leichteste Beute entscheiden - ein scheinbar krankes Fischlein - und dass sollte am Besten einen Haken von Ihnen haben.


    BlutmehlBlutmehl erlaubt oder nicht

    In letzter Zeit habe ich oft gehört, dass Blutmehl inzwischen verboten ist. Dies ist zwar für die gewerbliche Mast verboten, aber nicht beim angeln. Wir fragten dazu beim Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft an:

    Sehr geehrte Damen und Herren,
     
    in der aktuellen Ausgabe einer Angelzeitschrift wurde ein Tipp veröffentlicht, welcher sich auf das Verwenden von "Blutmehl" beim Anfüttern von Raubfischen bezieht. Nach der gängigen Meinung unter uns Anglern ist die Verwendung von "Blutmehl" zum Füttern, auch Anfüttern, von Fischen verboten.

    Recherchen meinerseits ergaben, dass mit dem "Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel" vom Dezember 2000 der Einsatz untersagt wurde. Hier wird allerdings verständlicherweise nicht auf uns Hobbyangler, sondern auf die industrielle Mast eingegangen.
    Weiter gefunden habe ich die "VERORDNUNG (EG) Nr. 1234/2003 vom 10. Juli 2003 ... in Bezug auf transmissible spongiforme Enzephalopathien und Tierernährung" (was für ein Name), in welcher die Verwendung derartiger Mehle unter bestimmten Auflagen wieder zugelassen wird.

    Damit habe ich folgende Fragen:

    - beziehen sich die Verbote im "Gesetz über das Verbot des Verfütterns, des innergemeinschaftlichen Verbringens und der Ausfuhr bestimmter Futtermittel" auch auf die nichtgewerblichen Hobbyangler, darf "Blutmehl" damit in Gewässer eingebracht werden?
    - ist die "VERORDNUNG (EG) Nr. 1234/2003 vom 10. Juli 2003 ... in Bezug auf transmissible spongiforme Enzephalopathien und Tierernährung" in nationales Recht umgesetzt worden?

    letztendlich ist die Frage:

    Dürfen Angler "Blutmehl" beim Angeln einsetzen?

    Ich bedanke mich für Ihre Mühe,
    mit freundlichen Grüßen
    Olaf Gäbler
    Chefredakteur angeltreff.media

    Folgende, einfache aber präsise, Antwort erhielt ich:

    Referat 318, 02.09.2003, 318-3645-1/18, 3624

    Sehr geehrter Herr Gäbler,

    vielen Dank für Ihre e-Mail vom 15.08.2003. Die Verfütterungsverbotsvorschriften beziehen wildlebende Fische nicht ein, da diese nicht als Nutztiere gelten. Ich hoffe, Ihnen damit die Fragen beantwortet zu haben.

    Mit freundlichen Grüßen
    Im Auftrag
    Klein

    Blutmehr erhalten Sie bei diversen Futteranbietern.

    Autor: <og>, 07.04.2004




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