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Kommission schlägt EU-Aktionsplan zum Schutz des Europäischen Aals vor

Die Europäische Kommission hat eine
Mitteilung über die Entwicklung eines gemeinschaftlichen Aktionsplans zur Bewirtschaftung des Europäischen Aals angenommen. Dieser Bestand befindet sich inzwischen außerhalb sicherer biologischer Grenzen. Ein Grund hierfür ist die wenig nachhaltige Fischerei, aber auch die Gefährdung der Lebensräume und des Wanderverhaltens der Aale. Da Aale in den verschiedenen Phasen ihrer Entwicklung in den Gewässern des Nordatlantiks und dann in Süß- und Brackwasser praktisch überall in Europa und im nördlichen Afrika vorkommen, müssen Bestandserhaltungsmaßnahmen international koordiniert werden. Die Kommission schlägt zur Aalbewirtschaftung eine Reihe lokaler Maßnahmen vor, die von den Mitgliedstaaten einheitlich durchgeführt werden. Diese Maßnahmen sollen das Überleben und die Wanderung von Aal in sämtlichen Lebensräumen garantieren. Bis zur endgültigen Vorlage und Umsetzung dieses Wiederauffüllungsplans wird die Kommission über Sofortmaßnahmen sicherstellen, dass geschlechtsreife Aale zum Laichen ins Meer zurückkehren können. Diese Sofortmaßnahmen sollen Anfang nächsten Jahres vorgelegt werden, während die langfristige Bewirtschaftungsregelung voraussichtlich Ende 2004 verabschiedet werden dürfte.

 
   

"Wir müssen dafür sorgen, dass diese wichtige Ressource sowohl für die Fischerei als auch für die Aquakultur erhalten wird. Der integrierte Ansatz, den die Kommission vorschlägt, ermöglicht die Formulierung gemeinsamer Ziele und ihre Verwirklichung durch maßgeschneiderte Maßnahmen auf lokaler

 

Ebene", erläuterte Franz Fischler, zuständiger EU-Kommissar für Landwirtschaft, ländliche Entwicklung und Fischerei.

Zweistufiges Konzept
Nach den jüngsten wissenschaftlichen Gutachten muss für Aal dringend ein Bewirtschaftungsplan erstellt werden. Damit sich der Bestand erholen kann, sind Maßnahmen für sämtliche Entwicklungsstadien des Aals erforderlich. Durch Regulierung der Fischerei auf Glasaale, die hauptsächlich als Besatz an Aquakultur-betriebe geliefert werden, in den Mündungsgebieten muss sichergestellt werden, dass genügend Glasaale die Flusseinzugsgebiete besiedeln. In diesen Gewässern muss der Fischereiaufwand dann wiederum so begrenzt werden, dass genügend Aale bis zur Geschlechtsreife und Rückwanderung in die Laichgründe überleben. Wenn die adulten Aale schließlich ihre Wanderung flussabwärts aufnehmen, muss ihr Überleben auch in dieser Phase sichergestellt werden.

Gleichzeitig muss für gesunde Lebensräume und ausreichende Wasserqualität gesorgt und darüber hinaus verhindert werden, dass wandernde Aale durch Stauanlagen oder Wasserkraftwerke behindert oder getötet werden.

Diese Maßnahmen müssen für das gesamte Verbreitungsgebiet getroffen werden. Angesichts des Lebenszyklus der Aale müssen unterschiedlichste Akteure in zahlreichen Ländern koordiniert tätig werden. Zur Ausarbeitung und Koordinierung dieser Maßnahmen sind sehr viel mehr Daten zum Bestand selbst, zu den Lebensräumen und zu zahlreichen Fischereien erforderlich. Deshalb schlägt die Kommission zum Schutz des Bestandes vor, während der zeitaufwendigen Zusammenstellung dieser Daten erste Sofortmaßnahmen durchzuführen.

Die Kommission schlägt zum Schutz des Aalbestands unter anderem folgende Maßnahmen vor:

Zielvorgaben für die Bestandsbewirtschaftung in den verschiedenen Entwicklungsstadien
Diese Zielvorgaben beziehen sich auf die drei Entwicklungsstadien Glasaal - Gelbaal - Blankaal. Die Vorgabe fester Zuzugsraten würde Maßnahmen wie den Bau von Fischtreppen in Stauanlagen begünstigen, damit juvenilen oder Glasaalen die Wanderung flussaufwärts ermöglicht wird, während feste Abwachsraten für Gelbaale durch eine Begrenzung der lokalen Fischereien, die Sanierung und Ausweitung von Lebensräumen sowie Besatz mit vorgestreckter Aalbrut aus Aufzuchtsbetrieben erreicht werden könnten. Feste Abwanderungsraten wiederum würden lokale Maßnahmen erforderlich machen, die die Rückkehr der geschlechtsreifen Aale oder Blankaale von den Binnengewässern in die Laichgründe im Meer begünstigen, z.B. Fischtreppen in Stauanlagen und/oder das Verbot bestimmter Fanggeräte. Die Grundidee ist, dass die lokalen Behörden europaweit nach gemeinsamen Standards Bestandserhaltung- und Bewirtschaftungsmaßnahmen für Aal ergreifen.

Datenerfassung und Bewertung der durchgeführten Maßnahmen
Wesentliche Voraussetzung für die Verwirklichung und Überwachung obiger Zielvorgaben ist die einschlägige Kenntnis der lokalen Gegebenheiten. Die Kommission wird auf der Grundlage wissenschaftlicher Gutachten ein umfassendes Datenerfassungssystem für Aal auf Gemeinschaftsebene vorschlagen.

Unterstützung der lokalen Bewirtschaftung durch Gemeinschafts-vorschriften
Während die meisten Maßnahmen zur Bestandserholung auf lokaler Ebene durchgeführt werden müssen, lassen sich bestimmte Maßnahmen nur auf Gemeinschaftsebene sinnvoll umsetzen, z.B. die Festsetzung von Mindestvermarktungsgrößen oder Lizenzen für den Handel mit Aal. Prüfen wird die Kommission auch, ob den betroffenen Fischern für Umschulungs-maßnahmen eine finanzielle Unterstützung gewährt werden kann.

Technische und wissenschaftliche Unterstützung des lokalen Managements
Informationen über existierende lokale Maßnahmen müssen zugänglich sein, um Daten zu sammeln und von bewährten Verfahren lernen zu können. Für die Koordinierung zwischen verschiedenen Flusseinzugsgebieten kann auf die Bewirtschaftungssysteme und die einschlägigen Behörden zurückgegriffen werden, die im Rahmen der Wasser-Richtlinie eingerichtet wurden. Doch dürften weitere institutionelle Systeme erforderlich sein, um Fragen von allgemeinem Belang für verschiedene Einzugsgebiete zu klären.

Internationale Dimension des Aalschutzes
In Anbetracht des großen Verbreitungsgebietes des Aals setzt die erfolgreiche Umsetzung eines Bewirtschaftungsplans internationale Zusammenarbeit voraus. Maßgebliche Organisationen sind die Beratende Kommission für Europäische Binnenfischerei (EIFAC), der Internationale Rat für Meeresforschung (ICES) und die Allgemeine Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM). Beteiligt werden könnte auch der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur (BAFA). Darüber hinaus müssten bilaterale Vereinbarungen mit Ländern wie Norwegen und Russland getroffen werden.

Sofortmaßnahmen

Die wissenschaftlichen Gutachten des ICES lassen keinen Zweifel, dass die Aalbestände möglichst wenig befischt werden sollten, bis ein Bestandserholungsplan vorliegt. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, an der Ausarbeitung sinnvoller Sofortmaßnahmen auf Gemeinschaftsebene mitzuwirken. Die Möglichkeiten reichen von einem Fangverbot in bestimmten Gebieten und bestimmten Entwicklungsstadien über die Festsetzung von Mindestanlandegrößen bis hin zu Schonzeiten und Initiativen zur Habitat-Sanierung. Vorrang sollte nach Ansicht der Kommission der Rückwanderung möglichst vieler Blankaale (geschlechtsreifer Aale) eingeräumt werden.

Die Kommission wird umfassende Beratungen mit den Mitgliedstaaten und allen übrigen Beteiligten aufnehmen und zusätzliche wissenschaftliche Gutachten einholen, um die lokalen Bewirtschaftungsvorgaben und einschlägigen Instrumente aufzustellen. Sie wird ferner geeignete Möglichkeiten zur Entwicklung des Daten-erfassungssystems für die lokalen Entscheidungen prüfen. Außerdem wird sie prüfen, welche Schutzmaßnahmen mit sofortiger Wirkung erlassen werden können.

Hintergrund

Aale laichen in der Sargasso-See im mittleren Westatlantik. Die Aal-Larven werden an die Küsten Europas und Nordafrikas getrieben und steigen als kleine Glasaale die Flüsse hinauf, um die meiste Zeit ihres Lebens in Bächen, Teichen und Tümpeln zu verbringen. Erwachsene Aale beginnen dann die Rückwanderung flussabwärts bis ins Meer und die Sargasso-See, um dort zu laichen und dann zu sterben. Aufgrund der enormen Entfernungen, die Aale während ihrer Wanderungen zurücklegen, müssen Bestandserhaltungsmaßnahmen zwischen allen Ländern des Verbreitungsgebietes koordiniert werden und sowohl die Fischerei selbst als auch wasserwirtschaftliche Maßnahmen wie den Bau von Fischtreppen betreffen. Die kleinsten Aale werden als Absatzfisch für die Aquakultur gefangen, ältere Aale dagegen direkt für den Verzehr. Wasserbauliche Maßnahmen wie Stauanlagen und Wasserkraftwerke, die die Wanderungen flussauf- und flussabwärts behindern, stellen für sämtliche Aale eine Bedrohung dar.



02.10.03, © Europäische Gemeinschaften, 1995-2003




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