|
Fischen im Kanton Zürich
Fischereilich werden im Kanton Zürich folgende Gewässer unterschieden:
Patentgewässer: Zürichsee, Greifensee, Pfäffikersee
Pachtgewässer: Kleinseen, Flüsse, Bäche, Weiher Private Fischereirechte: Gewässer, bei denen das Recht zum Fischfang in privatem Besitz ist.
Zum Fischen bestehen folgende Möglichkeiten:
Freiangelrecht Fischen mit Fischerei-Patent Fischen in verpachteten Gewässern
Freiangelrecht
(Möglichkeit ohne Fischerei-Ausweis zu fischen):
im Zürichsee, Greifensee , Pfäffikersee, Türlersee: Jedermann ist
berechtigt, die Flug und Grundfischerei vom Ufer aus auszuüben. Es darf dazu 1 Angelrute mit einer einzigen einfachen Angel ohne Köderfisch verwendet werden. Köder: Wurm, Mädli, Brot, Speck, Gummischlüchli
Jugendlichen unter 18 Jahren ist ferner das Fischen ohne Patent gestattet:
in der Limmat auf dem linken Ufer am Stadthausquai vom Steg zum Bauschänzli an abwärts bis zur Münsterbrücke (Helmhausbrücke)
in der Limmat auf dem rechten Ufer des Neumühlequais vom Kino "Walche" an abwärts bis zur Garageeinfahrt des Hotels Marriott
im Rhein in der oberen Hilfsstauhaltung unmittelbar unterhalb des Känzelis beim Kraftwerk Rheinau bis zur etwa 150 Meter flussabwärts
gelegenen Grenztafel
Fischen mit Fischerei-Patent
im Zürichsee, Greifensee , Pfäffikersee
Für jedes einzelne dieser Gewässer können pro Person 1 oder mehrere Patente gelöst werden. Es werden
folgende Patentarten unterschieden:
Patent zur Angelfischerei vom Ufer aus
Patent zur Angel- und Hegenenfischerei vom stehenden Boot aus
Grosses Patent zur Angel-, Hegenen- und Schleppangelfischerei vom Boot oder Ufer aus (ausgenommen ist Hegenenfischerei vom Ufer aus). Das
Grosse Patent kann für einen Tag, für 30 Tage oder für ein ganzes Kalenderjahr gelöst werden.
Jugendliche können vom Jahr an, in dem das 10. Altersjahr vollendet wird, bis zum 31. Dezember des Jahres, in dem
das 18. Altersjahr vollendet wird, ein Jugendpatent lösen. Dieses kostet rund die Hälfte desjenigen für Erwachsene.
Während das Tagespatent an verschiedenen Ausgabestellen gelöst werden kann, ist für die
Abgabe aller andern Fischerei-Patente für Seen die Kanzlei der Fischerei- und Jagd-Verwaltung zuständig.
im Linthkanal
Im Auftrag der Fischereikommission für den Zürichsee, Linthkanal und
Walensee gibt die Fischerei- und Jagdverwaltung des Kantons Zürich auch Fischereipatente für den Linthkanal ab. Zum Patentbezug berechtigt sind Personen ab vollendetem 16. Altersjahr. Es sind Patente für das ganze
Kalenderjahr und für 30 Tage innerhalb der Zeitspanne 1. Juni bis 30. August erhältlich. |