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Foto: Fotostudio Haltmeier, Arbon

   

Die vielfältige Thurgauer Hügel- und Seenlandschaft gilt es zu entdecken oder einige gemütliche Ferientage am Bodensee zu geniessen. Die sanfte, weitgehend intakte natürliche Landschaft eignet sich ganz besonders zum Radfahren und Wandern. Oder wie wäre es mit einer Schifffahrt, einer Ballon- oder Kutschenfahrt oder mit Inline-Skating entlang des Bodensees.

   

Gesetz über die Fischerei

Verordnung des Regierungsrates über die Fischerei

Interkantonale Vereinbarung zwischen den Kantonen Thurgau und St. Gallen über die Fischerei in den Grenzgewässern

Verordnung des Regierungsrates über die Fischerei im Bodensee-Obersee

Verordnung des Regierungsrates zur Unterseefischereiordnung

Reglement für die Fischereiaufseher des Kantons Thurgau

       

interessante Links

Kanton Thurgau
Thurgauer Rechtsbuch
Thurgau Tourismus(Seite ist fehlerhaft programmiert)

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lockert das Hälterungsverbot am Obersee für Fische, die mit der Angel gefangen worden sind. Damit dürfen Hechte, See- und Regenbogenforelle, Karpfen, Schleien und Aale künftig nach dem Fang in einem Behälter lebend zwischengelagert werden.
 
1995 wurde am Bodensee-Obersee und am Untersee ein Hälterungsverbot für mit der Angel gefangene Fische eingeführt. Obwohl diese Bestimmung bekämpft worden war, gaben tierschützerische Bedenken den Ausschlag, dieses Verbot in Kraft zu setzen. Im gleichen Jahr übernahm auch der Kanton St.Gallen diese Regelung. In der Praxis entstand darauf am Untersee die stossende Situation, dass deutsche Angler, die mit Schweizern an den gleiche Plätzen fischten, weiterhin gefangene Fische hältern durften, sofern sie dafür einen vernünftigen Grund geltend machen konnten. Da dies für gewisse Fischarten der Fall war, passte der Regierungsrat die Verordnung 1998 an, indem diese Arten vom Hälterungsverbot ausgenommen wurden. Am Obersee wurde dieser Schritt damals aus Rücksicht auf den Kanton St.Gallen, der keinen Anlass zur Änderung sah, nicht gemacht.
Anfang 2000 reichten die kantonalen Fischereiverbände von Thurgau und St.Gallen ein Gesuch um Lockerung des Hälterungverbots am Bodensee-Obersee ein. Konkret beantragten sie die Aufhebung des Verbots für Barsch, Hecht, Saibling, See- und Regenbogenforelle. Der Regierungsrat erachtet den Antrag als teilweise sinnvoll und er kann deshalb aus thurgauischer Sicht entsprechend umgesetzt werden. Allerdings wird am Hälterungsverbot für Barsch und Saibling festgehalten, auf der anderen Seite lässt sich die Hälterung auf andere Fischarten wie zum Beispiel Karpfen, Schleien oder Aale ausdehnen.
 
15.02.2001


Regierungsratsbeschlüsse betreffend die Freiangelei

Die Uferfischerei mit festem Zapfen und einfacher Angel ist an der Aach auf Gebiet der Gemeinden Romanshorn und Salmsach von der Brücke Arbonerstrasse bis zur Mündung ab sofort für jedermann frei.
(RRB vom 15. August 1978)

Die Fischerei mit festem Zapfen und einfacher Angel ist im Badeweiher Pfyn (in unteren Widen) ab sofort für jedermann frei.
(RRB vom 3. Juli 1979)

Die Freiangelei in den Chasperäcker Weihern bei Erzenholz in Frauenfeld ist entlang der nordseitigen Strasse ab sofort für jedermann frei.
(RRB vom 23. September 1997)




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