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Der Regierungsrat des Kantons Thurgau lockert das
Hälterungsverbot am Obersee für Fische, die mit der Angel gefangen worden sind. Damit dürfen Hechte, See- und Regenbogenforelle, Karpfen, Schleien und Aale künftig nach dem Fang in einem Behälter lebend
zwischengelagert werden. 1995 wurde am Bodensee-Obersee und am Untersee ein Hälterungsverbot für mit der Angel gefangene Fische eingeführt. Obwohl diese Bestimmung bekämpft worden war, gaben
tierschützerische Bedenken den Ausschlag, dieses Verbot in Kraft zu setzen. Im gleichen Jahr übernahm auch der Kanton St.Gallen diese Regelung. In der Praxis entstand darauf am Untersee die stossende Situation, dass
deutsche Angler, die mit Schweizern an den gleiche Plätzen fischten, weiterhin gefangene Fische hältern durften, sofern sie dafür einen vernünftigen Grund geltend machen konnten. Da dies für gewisse Fischarten der
Fall war, passte der Regierungsrat die Verordnung 1998 an, indem diese Arten vom Hälterungsverbot ausgenommen wurden. Am Obersee wurde dieser Schritt damals aus Rücksicht auf den Kanton St.Gallen, der keinen Anlass
zur Änderung sah, nicht gemacht. Anfang 2000 reichten die kantonalen Fischereiverbände von Thurgau und St.Gallen ein Gesuch um Lockerung des Hälterungverbots am Bodensee-Obersee ein. Konkret beantragten sie die
Aufhebung des Verbots für Barsch, Hecht, Saibling, See- und Regenbogenforelle. Der Regierungsrat erachtet den Antrag als teilweise sinnvoll und er kann deshalb aus thurgauischer Sicht entsprechend umgesetzt werden.
Allerdings wird am Hälterungsverbot für Barsch und Saibling festgehalten, auf der anderen Seite lässt sich die Hälterung auf andere Fischarten wie zum Beispiel Karpfen, Schleien oder Aale ausdehnen. 15.02.2001
Regierungsratsbeschlüsse betreffend die Freiangelei
Die Uferfischerei mit festem Zapfen und einfacher Angel ist an der Aach auf Gebiet der Gemeinden Romanshorn und Salmsach von der Brücke Arbonerstrasse
bis zur Mündung ab sofort für jedermann frei. (RRB vom 15. August 1978)
Die Fischerei mit festem Zapfen und einfacher Angel ist im Badeweiher Pfyn (in unteren Widen) ab sofort für jedermann frei. (RRB vom 3. Juli 1979)
Die Freiangelei in den Chasperäcker
Weihern bei Erzenholz in Frauenfeld ist entlang der nordseitigen Strasse ab sofort für jedermann frei. (RRB vom 23. September 1997)
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