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Direktionsverordnung über die Fischerei (FiDV)
Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
Der Erlass kann bei folgender Stelle bezogen werden:
Fischereiinspektorat des Kantons Bern Herrengasse 22 3011 Bern
Personen, welche ein Angelfischerpatent lösen, wird das Reglement über
die Fischerei abgegeben. Dieses enthält die zur Ausübung der Angelfischerei notwendigen Bestimmungen der FiDV.
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