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Lebender Köderfisch in Österreich
Erlaubt oder
Verboten? Die Verwendung lebender Wirbeltiere als Angelköder in Österreichs Bundesländern ist ab 2003 teilweise neu geregelt. Der lebende Köderfisch wird wohl auch in Österreich bald der Vergangenheit angehören.
In den meisten Bundesländern ist die Verwendung von lebenden Wirbeltieren als Angelköder bereits verboten. Zu den Wirbeltieren zählen alle Fische, die Rundmäuler (Neunaugen), alle Amphibien (Frösche, Molche),
Reptilien (Schlangen, Eidechsen), Nager (Mäuse, Maulwürfe, Bisamratten). Nicht zu den Wirbeltieren gehören: Würmer, Maden, Schnecken, Insekten und deren Larven, zB. Köcherfliegenlarven sog.
"Steinhäusln", Maikäfer oder Maulwurfsgrillen.
Die Regelungen:
- Salzburg: ab Januar 2003 verboten, Landesfischereigesetz
- Oberösterreich: ab Januar 2003 verboten, Landesfischereigesetz
- Niederösterreich: verboten seit Mai 2002, Landesfischereigesetz
- Steiermark: verboten bereits seit 2000, Landesfischereigesetz
- Vorarlberg: seit 2000 in Binnengewässer verboten, ab 2003 auch im Bodensee, Landesfischereigesetz.
- Tirol: seit 1999 per Verordnung zum Landesfischereigesetz verboten.
- Wien: verboten seit 2001 durch Landesfischereigesetz
- Burgenland: zur Zeit ist das Fischen mit lebenden Wirbeltieren im Burgenland noch nicht verboten.
- Kärnten: verboten durch das Tierschutzgesetz und das Landesfischereigesetz 2001, Verstöße werden auch nach dem TSG geahndet
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