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Magdeburg <05.10.2004>
Sachsen-Anhalt ändert sein Fischereigesetz, um das Fachwissen von Neu-Anglern zu stärken. So soll künftig zur Vorbereitung auf die Fischerprüfung ein 30-stündiger Lehrgang zur Pflicht werden. Entsprechende Regelungen bestünden auch schon in anderen Bundesländern, sagte Umweltministerin Petra Wernicke (CDU) am Dienstag nach einer Kabinettssitzung in Magdeburg. Angler, die bereits einen Schein besitzen, müssen die Prüfung nicht nachholen, stellte Wernicke klar.
Mit dem neuen Fischereigesetz würden die Prüfungsbedingungen in Deutschland vereinheitlicht, sagte Wernicke. "Unser Ziel ist es, dass der in Sachsen-Anhalt erworbene Fischereischein auch bundesweit
ohne Wenn und Aber anerkannt wird." Zudem sollen Prüfungsbarrieren für Behinderte abgebaut werden, die künftig einen Sonderfischereischein erwerben können. Auch einen Fischereischein auf Lebenszeit soll es
laut Gesetzesvorlage künftig in Sachsen-Anhalt geben. Bislang wurden die Scheine in der Regel für fünf Jahre ausgestellt oder auf Wunsch für ein Jahr. Die neue Regelung soll helfen, Bürokratie abzubauen.
Quelle: dpa
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