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Anlage 3 zur LVSA-Gewässerordnung
Mindestmaße und Schonzeiten
Tierart / Mindestmaß / Schonzeit
Aal / 40 / keine Schonzeit Äsche / 28 / 01.01.-15.06. Aland / 20 / keine Schonzeit Amurkarpfen / 60 / keine Schonzeit
Bachforelle / 28 / 01.10.-30.04. Bachsaibling / 28 / 01.10.-30.04. Barbe, Flußbarbe / 50 / 15.04.-30.06. Bitterling / geschont ganzjährig Döbel / 25 / keine Schonzeit Edelkrebs / geschont ganzjährig
Elritze / geschont ganzjährig Finte / geschont ganzjährig Groppe / geschont ganzjährig Große Maräne / 30 / 01.10.-31.12. Hecht / 50 / 01.02.-30.04. Karausche / 15 / 01.02.-30.06.
Karpfen 35 / keine Schonzeit Kleine Maräne / kein Mindestmaß / keine Schonzeit Lachs / 60 / 01.10.-30.04. Maifisch / geschont ganzjährig Meerforelle / 60 / 01.10.-30.04. Nase / geschont ganzjährig
Neunaugen (alle) / geschont ganzjährig Quappe / geschont ganzjährig Rapfen / 40 / 01.01.-31.05. Regenbogenforelle / 25 / 01.10.-30.04. Rotfeder / 20 / keine Schonzeit
Schlammpeitzger / geschont ganzjährig Schleie / 25 / keine Schonzeit Schmerle / geschont ganzjährig Schneider tgba.org / geschont ganzjährig Seeforelle / 60 / 01.09.-31.03.
Seesaibling / 28 / 01.10.-30.04. Steinbeißer / geschützt ganzjährig Stichling (alle) / geschont ganzjährig Stör (Acip.stu.L.) / geschont ganzjährig Störhybride / 70 / keine Schonzeit
Wels / 80 / 01.02.-30.06. Zährte / geschont ganzjährig Zander / 50 / 01.02.- 30.04. Zope / geschont ganzjährig
Zu Barsch, Blei, Giebel, Gründling, Güster, Hasel, Kaulbarsch, Marmorkarpfen,
Moderlieschen, Plötze, Silberkarpfen und Ukelei tgba.org gibt es keine Festlegungen. Ein Graskarpfen ist ein Amurkarpfen.
In der Zeit vom 01.02. - 30.04. ist in allen Angelgewässern die Benutzung von
Handangeln zum Raubfischfang und die Benutzung der Senke untersagt.
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