Logo Teil 1 von angeltreff.org
Linktipps
    Logo Teil 2 von angeltreff.org      

    über das team angeltreff suchen auf angeltreff.org
    Startseite von angeltreff.org alles über Fische Angelgerät, Infos zu den Techniken, sowie Tipps und Tricks Gesetze, Rezepte und vieles mehr Angelreisetipps weltweit, Reiseveranstalter Bücher, CDs, Zeitschriften u.v.m. Gewässertypen, Naturschutz, Probleme mit Wasserkraftwerken...

     

    Berichte
    Fischkrankheiten
    Firmen
    Gesetze
    Kataloge
    Recht
    Rezepte
    Vereine
    Kutterliste

       

    Verordnung über die Qualitätsanforderungen an Fischgewasser (Fischgewässerqualitätsverordnung)*)
    Vom 5. September 1997

    Auf Grund des § 2 b Abs. 1 Satz 1 des Niedersächsischen Wassergesetzes in der Fassung vom 20. August 1990 (Nds. GVBI. S. 371), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. April 1997 (Nds. GVBl. S. 110), wird verordnet:


    §1
    Anwendungsbereich

    Diese Verordnung gilt fur Gewässer und Gewässerteile, die in Anlage 1 als schutz- und verbesserungsbedürftig bezeichnet werden, um die Qualität von Fischgewässern sicherzustellen. Ausgenommen sind Gewässer in natürlichen oder künstlichen Becken, die für intensive Fischzucht genutzt werden.

    §2
    Begriffsbestimmungen

    (1) Cyprinidengewässer sind Gewässer, in denen Fischarten aus der Familie der Karpfen (Cyprinidae) oder anderer Arten, wie Hecht (Esox lucius), Barsch (Perca fluviatilis) und Aal (Anguilla anguilla), leben oder leben können.
    (2) Salmonidengewasser sind Gewasser, in denen Fischarten wie Lachs (Salmo salar), Forelle (Salmo trutta), Aesche (Thymallus thymallus) und aus der Gruppe der Renken (Coregonus) leben oder leben kOnnen.

    §3
    Qualitätsanforderungen

    (1) Die in Anlage 1 bezeichneten Gewässer mussen den Qualitätsanforderungen der Anlage 2 entsprechen.
    (2) Qualitätsanforderungen der Spalte I der Anlage 2 sind als Grenzwerte einzuhalten. Die Einhaltung der Richtwerte der Spalte G der Anlage 2 tgba.org ist nach dem jeweiligen Stand der Technik anzustreben.
    (3) Eine Erlaubnis oder Bewilligung zur Benutzung der in Anlage 1 bezeichneten Gewässer darf nur erteilt werden, wenn die Grenzwerte für die in Anlage 2 aufgeführten chemischen und physikalischen Parameter eingehalten werden oder nachteilige Auswirkungen auf diese Parameter nicht zu erwarten sind.

    §4
    Ausnahmen

    Ausnahmen von den Anforderungen des § 3 Abs. 1 sind nur zulässig, wenn

    1. bei den Parametern, die in Anlage 2 mit ,,(0)" gekennzeichnet sind, außergewöhnliche meteorologische oder besondere geographische Verhältnisse vorliegen oder
    2. die in Anlage 2 festgelegten Grenzwerte auf Grund natürlicher Anreicherungen überschritten werden.

    §5
    Überwachung

    (1) Die Einhaltung der Qualitätsanforderungen nach Anlage 2 ist nach den Artikeln 6 und 7 der Richtlinie 78/659/EWG des Rates vom 18. Juli 1978 uber die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (ABl. EG Nr. L 222 S.1), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/692/EWG tgba.org vom 23. Dezember 1991 (ABl. EG Nr. L 377 S.48), in der jeweits geltenden Fassung zu Überprüfen.
    (2) Die Analyse- oder Kontrollverfahren und die Regelhäufigkeit der Probenahmen und Messungen der Parameter sind in Anlage 2 festgelegt. Das Niedersächsische Landesamt für Ökologie kann andere, gleichwertige Verfahren anerkennen.

    §6
    Inkrafttreten

    Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Verkündung in Kraft.

     

    *) Diese Verordnung dient der Umsetzung der Richtlinie 78/659/ EWG des Rates vom 18. Juli 1978 über die Qualität von Süßwasser, das schutz- oder verbesserungsbedürftig ist, um das Leben von Fischen zu erhalten (ABl. EG Nr. L 222 S. 1), zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 1 der Richtlinie 91/692/ EWG vom 28. Dezember 1991 (ABI. EG Nr. L 377 S. 48).



    Anlage 1
    (zu § 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 und 3)
     

    Verzeichnis der bezeichneten Fischgewässer

    Erläuterungen:
    Sal = Salmonidengewässer
    Cyp = Cyprinidengewässer
    M = Mündung

    Legende:
    Name des Gewässers
     Gewässerstrecke von
     bis
     Bemerkung
     
    Aller
     Gifhorn
     M in die Weser
     Cyp
     
    Böhme
     Quelle
     M Warnau
     Sal
     
    Böhme
     M Warnau
     M in die Aller
     Cyp
     
    Delme
     Quelle
     Delmenhorst
     Sal
     
    Delme
     Delmenhorst
     M in die Ochtum
     Cyp
     
    Else
     Melle
     Landesgrenze Nordrhein-Westfalen
     Cyp
     
    Emmer
     Landesgrenze Nordrhein-Westfalen
     M in die Weser
     Sal
     
    Ems
     Landesgrenze Nordrhein-Westfalen
     Wehr Herbrum
     Cyp
     
    Este
     Heimbruch
     M in die Elbe
     Cyp
     
    Fuhse
     Quelle
     M in die Aller
     Cyp
     
    Geeste
     Quelle
     Landesgrenze Bremen
     Cyp
     
    Gerdau
     Quelle
     M in die llmenau
     Sal
     
    Große Aa
     Quelle
     M in die Ems
     Cyp
     
    Große Aue
     Landesgrenze Nordrhein-Westfalen
     M in die Weser
     Cyp
     
    Hache
     Quelle
     M in die Ochtum
     Sal
     
    Hemme
     Quelle
     Landesgrenze Bremen
     Cyp
     
    Hese
     Quelle
     M Aubach
     Sal
     
    Hase
     M Aubach
     M in die Ems
     Cyp
     
    Hunte
     Mittellandkanal
     M in die Weser
     Cyp
     
    Ilmenau
     Uelzen/Veerßen
     Bockelsberg
     Sal
     
    Ilmenau
     Bockelsberg
     M in den Ilmenau-Kanal
     Cyp
     
    Innerste
     Quelle
     M Neile
     Sal
     
    Innerste
     M Neile
     M in die Leine
     Cyp
     
    Ise
     Rumstorf
     M in die Aller
     Cyp
     
    Leine
     M Rase
     M in die Aller
     Cyp
     
    Luhe
     Quelle
     M in die Ilmenau
     Sal
     
    Lune
     Quelle
     Fleeste
     Cyp
     
    Meehach
     Düsselburger Wall
     M in die Weser
     Cyp
     
    Neue Aue
     Quelle
     M in die Aller
     Cyp
     
    Ochtum
     M Hache
     Landesgrenze Bremen
     Cyp
     
    Oder
     Quelle
     M in die Rhume
     Sal
     
    Oker
     Quelle
     Vienenburg
     Sal
     
    Oker
     Vienenburg
     M in die Aller
     Cyp
     
    Örtze
     Quelle
     M in die Aller
     Sal
     
    Oste
     Quelle
     Zeven
     Sal
     
    Oste
     Zeven
     Osten
     Cyp
     
    Rhume
     Gieboldehausen
     M in die Leine
     Cyp
     
    Schunter
     Beienrode
     M in die Oker
     Cyp
     
    Siede
     Quelle
     M in die Große Aue
     Cyp
     
    Soeste
     Quelle
     M in das Barßeler Tief
     Cyp
     
    Söse
     Quelle
     M in die Rhume
     Sal
     
    Sule
     Quelle
     M in die Große Aue
     Cyp
     
    Weser
     Hann. Münden
     Landesgrenze Bremen
     Cyp
     
    Wörpe
     Quelle
     Landesgrenze Bremen
     Cyp
     
    Wümme
     Quelle
     M Veerse
     Sal
     
    Wümme
     M Veerse
     Landesgrenze Bremen
     Cyp




    Angler-Forum     Banner     Impressum     Datenschutzerklärung     Anglerpraxis.de



    Minn Kota Endura


    Alle Rechte und Irrtümer vorbehalten! - Ein Projekt mit Unterstützung von anglerboard.de.

    Alle Grafiken und Warenzeichen auf dieser Seite unterliegen dem Recht der jeweiligen Eigentümer.
    Das Kopieren von Bildern und Texten von Angeltreff.org ist nur mit ausdrücklicher Genehmigung gestattet!

    © 2000-2011 Angeltreff.org

    Webtipp: pilgern-heute.de

    Technical support by MLIT