|
Hessisches Fischereigesetz
Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische (ehemals Landesfischereiverordnung) (Mindestmaße und Schonzeiten)
Verordnung über die Fischerprüfung und über die Fischereiabgabe
Verordnung über gemeinschaftliches Fischen
Verordnung über die Fischereiaufsicht
Fischgewässerverordnung
Erlass “Schutzmaßnahmen gegen Kormorane”
Wichtige Adressen:
Oberste Fischereibehörde
Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz Hölderlinstrasse 1-3 65187 Wiesbaden Mau, Günther Tel.: 0611/817-2267 E-Mail: g.mau@mulf.hessen.de Stern, Christoph Tel.: 0611/817-2716 E-Mail: c.stern@mulf.hessen.de
Obere Fischereibehörden:
Regierungspräsidium Darmstadt - Obere Fischereibehörde - Wilhelminenstr. 1-3 64278 Darmstadt Dr. Köhler, Christian Tel.: 06151-125271 E-Mail: c.koehler@rpda.hessen.de
Regierungspräsidium Kassel - Obere Fischereibehörde - Steinweg 6 34117 Kassel Laczny, Christoph
Tel.: 0561/106-4160 E-Mail: christoph.laczny@rpks.hessen.de
Regierungspräsidium Gießen - Obere Fischereibehörde - Eichgärtenallee 1 35394 Gießen Ohm-Winter, Guntram
Tel.: 0641/303-2550 E-Mail: G.Ohm-Winter@rpgi.hessen.de Fricke, Walter Tel.: 0641/303-2562 E-Mail: W.Fricke@rpgi.hessen.de
Fischgesundheitsdienst
Staatl. Untersuchungsamt Hessen - FSBD / FGD - Marburger Straße 54 35396 Gießen Dr. J. Nilz Tel.: 0641 30 06-770 E-Mail: j.nilz@suah.hessen.de Tel.: 0641 30 06-0 (Sammelnummer)
Hessische Fischereiverbände
Verband Hessischer Sportfischer e.V. Rheinstraße 36
65185 Wiesbaden E-Mail: VHSF@aol.com
Hessischer Fischereiverband e.V. Rheinstraße 36 65185 Wiesbaden Fischereiverband Kurhessen e.V.
Kölnische Straße 48-50 34117 Kassel E-Mail: fv.kurhessen@t-online.de Landesverband Deutscher Sportfischer Hessen e.V. Adriastraße 21 68613 Lampertheim E-Mail: LVDSFHessen@t-online.de
Landesfischereiverband Hessen e.V. Rheinstraße 36 65185 Wiesbaden
neues Fischereirecht in Hessen verabschiedet
Hessens Angler dürfen künftig gefangenen Fisch in Keschern frisch halten, Besitzer oder Pächter von
Gewässerabschnitten müssen sich in Hegegemeinschaften miteinander abstimmen und gefräßige Kormorane dürfen per Ausnahmegenehmigung zum Schutz der Fische geschossen werden. Das sind Kernpunkte des neuen hessischen
Fischereirechts, das CDU und FDP am 25.09.2002 mit ihrer Mehrheit durch den Landtag gebracht haben. SPD und Grüne hatten das Gesetz vor allem wegen Tierschutzbedenken abgelehnt. Bisher töten Angler den Fisch
sofort und halten ihn in Kühlboxen frisch. Da Fisch 14 Mal so schnell verderbe wie Fleisch von Warmblütern, sei dies
keine optimale Lösung, sagte der CDU- Abgeordnete Walter Arnold. Bei einer Expertenanhörung hätten Fachleute
die Lebendlagerung in Keschern für unbedenklich erklärt. Die Grünen widersprachen dem. Sie halten den Einsatz von
Setzkeschern für Tierquälerei. Die Öko-Partei lehnte auch den so genannten Vergrämungsabschuss von Kormoranen
ab, den das Gesetz in Ausnahmefällen zulässt. Mit der Vergrämung (Vertreibung) von Kormoranen, die vor allem im
Herbst in großer Zahl von rund 4000 Tieren nach Hessen kommen und Fischteiche in wenigen Tagen leerfressen können, solle nicht zuletzt die Fischpopulation geschützt werden.
86 Prozent der Fischarten in Hessen gehörten zu den bedrohten Arten, sagte Arnold. Geschossen würden auch nur einige wenige Tiere, der Rest fliege dann weg. In Bayern gebe es dagegen jedes Jahr Reduktionsabschüsse
mehrerer tausend Kormorane. Die SPD war grundsätzlich nicht gegen den Abschuss, sie wollte allerdings der Naturschutz- und nicht - wie im Gesetz - der Fischereibehörde die Entscheidung überlassen und stimmte deshalb
mit Nein. Das neue hessische Recht verbietet laut Arnold bundesweit erstmals das Fangen und wieder Freilassen
(«Catch and release») von Fischen aus rein sportlichem Interesse. Diese Praxis habe sich in den vergangenen
Jahren immer mehr verbreitet. Angler nähmen ein Foto mit der lebenden Trophäe auf, um es ins Internet zu stellen
und ließen den oft verletzten Fisch dann wieder frei. Sie müssen künftig mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro rechnen.
26.09.2002 (dpa/lhe)
|