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Schild A: Sperrschild
Grundfarbe rot
Dieses Schild bedeutet, dass das Gewässer in beiden Richtungen für jegliches Angeln gesperrt ist. Es ist zur Kennzeichnung von Fischschonbezirken zu verwenden.
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Schild B: Angelstrecke
Grundfarbe gelb
Kennzeichnung eines Salmonidengewässers nach Punkt 5 tgba.org der Gewässerordnung.
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Schild C: Begrenzungsschild
Es
kennzeichnet die Grenzen eines Fischschonbezirkes. Die Grundfarbe der einen Hälfte ist rot, die der anderen gelb. Sind zwei Schilder mit den roten Hälften einander zugekehrt, ist die
dazwischenliegende Strecke gesperrt. Sind die beiden gelben Hälften einander zugekehrt, so ist die dazwischenliegende Strecke freigegeben.
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Zur Kennzeichnung von Flugangelrevieren dienen
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Schild D: Flugangelrevier
Grundfarbe
gelb, im Zentrum des Schildes ein schwarzes F. Flugangelrevier in beiden Richtungen.
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Schild E: Begrenzungsschild
Es kennzeichnet die Grenzen eines Flugangelreviers. Grundfarbe gelb, beide
Hälften durch einen senkrechten schwarzen Strich getrennt, in einer Hälfte befindet sich ein schwarzes F. Zwischen den mit F gekennzeichneten Hälften von zwei Schildern befindet
sich ein Flugangelrevier. Zu beachten ist, dass dieses Schild auch auf einer Hälfte rot sein kann, zur Kennzeichnung eines dem Flugangelrevier folgenden Fischschonbezirkes.
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Zur Kennzeichnung von Mischgewässern dient
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Schild F: Begrenzungsschild
Das Schild
ist durch einen senkrechten schwarzen Strich getrennt. Beide Hälften sind entweder gelb oder eine Hälfte rot (Fischschonbezirk). In einer oder der gelben Hälfte befindet sich ein schwarzes M.
Dieses zeigt den Beginn eines allgemeinen Angelgewässers an, für dessen Beangelung Punkt 5 der Gewässerordnung nicht anzuwenden ist.
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