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EU Regulierungswut pur
Angelurlaub in Italien oder Spanien - dank gemeinsamer Währung und offener Grenzen vergisst man leicht die böse Seite der EU. Ob die Krümmung
der Bananen oder die Größe von Kondomen, aus den Mitgliedsländern abgeschobene unfähige Beamte toben sich in Brüssel aus und erfinden in einem Regulierungsrausch ständig neue Verordnungen. Leider hat es nun auch die
Angler erwischt, die sich z.B. einen Traumurlaub in Kanada oder Alaska leisten.
Unsere kleingeistigen Wichtigtuer von der EU haben nämlich mit der VO (EG) Nr. 136/2004 (Verordnung ist zum 01. März 2004 in
Kraft getreten) festgelegt, dass alle so genannten Fischereizeugnisse ohne veterinärrechtliche Dokumente nur bis zu einer Menge von 1 kg eingeführt werden dürfen.
Wird eine Menge von mehr als 1 kg eingeführt, ist die Einfuhr nur
über Zollstellen möglich, an die eine Grenzkontrollstelle (sog. Grenzveterinärstelle) angegliedert ist, da eine veterinärrechtliche Abfertigung nach den Bestimmungen des gewerblichen Verkehrs
erfolgen muss. Grenzkontrollstellen gibt es beispielsweise an den Flughäfen Berlin-Schönefeld, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München oder Stuttgart.
Was verlangen die Eurokraten denn nun im gewerblichen Verkehr? Eingeführt werden darf überhaupt nur Ware, die "aus zugelassenen Betrieben/Fabrikschiffen/Versteigerungshallen oder
Großhandelsmärkten bzw. zugelassenen Erzeugungsgebieten oder Versand- oder Reinigungszentren (Muscheln/Stachelhäuter/ Manteltiere/Meeresschnecken) stammen, die im Bundesanzeiger oder
im Amtblatt der EG bekannt gemacht worden sind".
Toll, die Lodge in Kanada kann sich einen derartigen Aufwand sicherlich ohne weiteres leisten. Dazu kommt, dass
vor der Einfuhr seitenweise Dokumente auszufüllen sind und ebenfalls vor der Einreise dem Tierarzt an den wenigen
Grenzkontrollstellen die Einfuhr anzuzeigen ist. Dieser kontrolliert die Dokumente, untersucht eine Warenprobe und
stellt "eine Bescheinigung über eine Untersuchung durch die Grenzkontrollstelle hinsichtlich Temperaturanforderung,
Verpackungs-, Etikettierungs- und Kennzeichnungsvorschriften, Farb-, Geruchs-, Geschmacksabweichungen, Frischegrad, Parasiten, Basenstickstoffen, Histamin, Algentoxinen, Schadstoffen, Rückständen usw." Irre.
Von diesen Vorschriften ausgenommen sind Fischereierzeugnisse aus dem europ. Wirtschaftsraum (EWR), hierzu zählt auch Norwegen. Nicht zu vergessen, dass neben den oben erwähnten neuen veterinärrechtlichen
Bestimmungen auch die zollrechtlichen Regelungen für Einfuhren im Reiseverkehr gelten.
So viel zu den neuen rechtlichen Bestimmungen. Diese heißen klipp und klar, dass die Lodges in Kanada oder
Alaska, die auf Angler aus Europa setzen, ihren Laden dichtmachen können. Wer zahlt 5.000 € für 10 Tage Urlaub
und darf dann nicht einmal das Filet von einem einzigem Lachs mit nach Hause nehmen? Interessant ist sicherlich,
wie die Anbieter und die Vermittler hierzulande damit umgehen. Um das herauszufinden, haben wir die wichtigsten Anbieter angeschrieben.
Leider halten es einige Anbieter, darunter so bekannte wie Vöglers
Angelreisen, nicht für notwendig zu antworten. Ob man dort überfordert ist oder aber versucht dieses heiße Eisen totzuschweigen kann ich nicht beantworten.
Der Tenor der verschiedenen Anbieter auf unsere Fragen ist grundsätzlich verschieden. Einige Anbieter teilten mit, dass diese neuen Regelungen keine Auswirkungen haben, da man den Anglern
entsprechende Zertifikate zur Verfügung stellen würde. Wir sind nicht in der Lage zu überprüfen, wie wirksam diese sind.
Vollkommen gegensätzlich sind Informationen anderer Anbieter, die
erkennbar frustriert sind. Mehr oder wenig deutlich teilten diese mit, dass diese 1kg-Regelung unmittelbar existenzbedrohend ist. Diesen ist es nicht gelungen, den Fisch entsprechend zertifizieren zu lassen (siehe
Info unten). Auch von Kontrollen wurde berichtet, so z.B. am Flughafen in Frankfurt oder München.
Ein Anbieter informierte uns über eine Liste der in Kanada zertifizierten Verarbeitungsbetriebe. Mit dieser Liste sind
übrigens die Zöllner an den großen Flughäfen unterwegs. Interessant übrigens, dass alle Anbieter erst durch entsprechende Medienbericht auf die Verordnung aufmerksam wurden oder aber von zurückgekehrten
Angelurlaubern -die kontrolliert wurden- unterrichtet worden.
Was sagt uns das? Leider ist es nicht möglich, die genauen Auswirkungen dieser EU-Verordnung abschließend zu
klären. Wenn Sie eine Reise geplant oder gebucht haben, sollten Sie dazu direkte Fragen an Ihren Veranstalter
stellen. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie ein auf die VO (EG) Nr. 136/2004 anwendbares Zertifikat ausgestellt bekommen.
Zum Abschluss hier die (deprimierende) Stellungnahme eines Anbieters:
Mein Name ist ... und ich bin ein Angel Lodge Unternehmer in British Columbia Canada.
Die Auswirkungen im Reisegeschäft der Drittländer werden für die Nächsten Jahre sicherlich sehr gravierend sein da sehr viele unserer Kunden einige Kilogramm selbst gefangen Fisch mit nach
Hause nehmen wollen. Für uns wird dies zum Verkauf unseres Unternehmens führen. Es gibt bis heute keine einzige Möglichkeit mehr als ein Kilogramm legal selbst gefangenen Fisch
aus Canada in die EU zu importieren. Ich habe mich bei verschiedenen staatlich abgenommenen Räuchereien die EU Zertifikate ausstellen, telefonisch informiert und es wurde mir immer wieder
bestätigt das diese Betriebe für sportlich gefangenen Fisch keine Zertifikate ausstellen können und dürfen. Sie können dieses Gesundheitszeugnis nur für kommerziell gefangenen Fisch ausstellen
(also durch die Berufsfischerei im Meer gefangen). Also die einzige Möglichkeit das ein Kunde von uns mehr als ein Kilogramm mit nach Hause nehmen kann ist Ihn hier vor Ort von einer
Staatlich geprüften den EU Richtlinien entsprechenden Betrieb zu erwerben und mit dem dazu ausgestellten Zeugnis mit in die EU zu nehmen.
... es wurde mehreren Kunden speziell im Herbst bestätigt das ab dem 1 Januar 2005 in dem gesamten EU Raum nur noch ein Kilogramm toleriert wird. |